Sitzung der Verbandsversammlung des Wasser‑
und Abwasserverbandes Westniederlausitz
Am Mittwoch, den 17.08.2011, findet um 18.30 Uhr im Rathaus der Stadt
DoberiugKirchhain, Am Markt 8, Raum 004 in 03253 Doberlug-Kirchhain die
Sitzung der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes
Westniederlausitz statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
TOP 1 — Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und
Bekanntmachung
— Feststellung der Beschlussfähigkeit
— Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung des Wasser- und
Abwasserverbandes Westniederlausitz vom 15.06.2011
TOP 3 Beratung und Beschluss der „Satzung über die Entsorgung von Abwasser im
Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz
(Abwasserentsorgungssatzung —AbwES)" (BV 41/11)
TOP 4 Beratung und Beschluss der Kalkulation der Schmutzwasserbeiträge des
Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz im Bereich Doberlug-Kirchhain
(BV 42/11)
TOP 5 Beratung und Beschluss der „Satzung über die Erhebung von
Abwasserbeiträgen des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz
(Abwasserbeitragssatzung — ABS)" (BV 43/11)
TOP 6 Beratung und Beschluss der Kalkulation der Schmutzwassergebühren des
Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz für die Kalkulationsperiode
2010/2011 im Bereich Doberlug-Kirchhain (BV 44111)
TOP 7 Beratung und Beschluss der „Abwassergebührensatzung des Wasser- und
Abwasserverbandes Westniederlausit (Abwassergebührensatzung —AGS)" (BV
45/11)
TOP 8 Beratung und Beschluss der „Satzung über den Kostenersatz für
Abwassergrundstücksanschlüsse des Wasser- und Abwasserverbandes
Westniederlausitz (GAnKoS)" (BV 46/11)
TOP 9 Beratung und Beschluss der „Satzung über die dezentrale Entsorgung von
Fäkalien im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz
(Fäkalienentsorgungssatzung — FES)" (BV 47/11)
TOP 10 Beratung und Beschluss der „Gebührensatzung zur
Fäkalienentsorgungssatung des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz
(Gebührensatzung zur Fäkalienentsorgung GFES)" (BV 48/11)
TOP 11 Beratung und Beschluss zur Ergänzung des Wasserversorgungskonzeptes
(BV 49/11)
TOP 12 Beratung und Beschluss der „Satzung über den Anschluss an die
öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser im Versorgungsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz
(Wasserversorgungssatzung WVS)" (BV 50/11)
TOP 13 Beratung und Beschluss der Kalkulation der Trinkwasserbeiträge des
Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz im Bereich Sonnewalde (BV
51/11)
TOP 14 Beratung und Beschluss der „Satzung über die Erhebung eines
Herstellungsbeitrages zur Deckung der Kosten für die leitungsgebundenen
Wasserversorgungseinrichtungen des Wasser- und Abwasserverbandes
Westniederlausitz (HerstBeitrS-WVS)" (BV 52/11)
TOP 15 Beratung und Beschluss der Kalkulation der Trinkwassergebühren des
Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz im Bereich
Doberlug-Kirchhain (BV 53/11)
TOP 16 Beratung und Beschluss der „Gebührensatzung zur
Wasserversorgungssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes
Westniederlausitz (GebS WVS)" (BV 54/11)
TOP 17 Beratung und Beschluss der „Satzung über den Kostenersatz für
Hausanschlüsse an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen des Wasser-
und Abwasserverbandes Westniederlausitz (Kostenersatzsatzung zur
Wasserversorgungssatzung — KES — WVS)" (BV 55/11)
TOP 18 Beratung und Beschluss der „Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und
Abwasserverbandes Westniederlausitz (Verwaltungsgebührensatzung)" (BV
56/11)
TOP 19 Beratung und Beschluss der „Satzung über die Aufwandsentschädigung der
ehrenamtlichen Mitglieder der Verbandsversammlung des Wasser- und
Abwasserverbandes Westniederlausitz (Aufwandentschädigungssatzung)" (BV
57/11)
TOP 20 Beratung und Beschluss Jahresabschluss 2008 des Wasser- und
Abwasserverbandes Westniederlausitz (BV 58/11)
TOP 21 Entlastung des Verbandsvorstehers des Wasser- und Abwasserverbandes
Westniederlausitz für das Wirtschaftsjahr 2008 (BV 59/11)
TOP 22 Beratung und Beschluss Ausgabenänderung im Schmutzwasserbereich (BV
60/11) TOP 23 Sonstiges
TOP 24 Informationen des Verbandsvorstehers
TOP 25 Anträge und Anfragen
TOP 26 Bürgerfragestunde
Nichtöffentlicher Teil
TOP 1 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der
Tagesordnung
1 TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung des Wasser- und
Abwasser‑
!
verbandes Westniederlausitz vom 15.06.2011
TOP 3 Beschluss zur Vergabe von Investitionen (BV 61/11)
TOP 4 Beschluss zur Vergabe von Investitionen (BV 62711)
TOP 5 Beschluss zur Vergabe von Investitionen (BV 63/11)
TOP 6 Beschluss zur Vergabe von Dienstleistungen (BV 64/11)
TOP 7 Beratung und Beschluss zu Stundungsanträgen (BV 65/11)
TOP 7a Sonstiges
TOP 8 Informationen des Verbandsvorstehers
TOP 9 Anträge und Anfragen
Doberlug-Kirchhain, 02.08.2011
gez. Neisser
Vorsitzende der Verbandsversammlung
Zeit, Ort und Tagesordnung zur vorgenannten Sitzung der Verbandsversammlung
des Wasser- und
Abwasserverbandes Westniederlausitz werden hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Doberlug-Kirchhain, 02.08.2011 gez. D. Seidel
Verbandsvorsteher
Zur Information
Nachfolgende Pressemitteilung hat der VDGN veröffentlicht:
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Fehlende
Rechtsgrundlage
Klage gegen Altanschlussbeiträge in
Sonnewalde: Gericht verwirft Satzung des Wasser- und Abwasserverband
Westniederlausitz
Die Erhebung von
Herstellungsbeiträgen für die Trinkwasserversorgung durch den Wasser- und
Abwasserverband Westniederlausitz (WAV) ist offensichtlich rechtswidrig. Das hat
das Verwaltungsgericht Cottbus nach summarischer Prüfung mit einem Beschluss vom 20. Juli festgestellt. In dem Leitverfahren einer
vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) organisierten Prozessgemeinschaft
gab das Gericht der Klage auf Aussetzung der Vollziehung mit der Begründung
statt, daß den Bescheiden die erforderliche Rechtsgrundlage fehle. Die
Prozessgemeinschaft wird von VDGN-Vertrauensanwalt Lutz Schallschmidt vertreten.
VDGN-Präsident Peter Ohm wertete die
Gerichtsentscheidung als "ersten Teilerfolg der Prozessgemeinschaft bei ihrem
Vorgehen gegen die Altanschlussbeiträge im Gebiet des WAV und darüber hinaus".
Zu vermuten sei, dass außer der Satzung auch die der Kalkulation zugrunde
liegende Flächenberechnung fehlerhaft ist.
Peter
Ohm: "Die Aussage des Gerichts zeigt in jedem Fall, wie berechtigt die Forderung
der Betroffenen ist, die Beitragsbescheide juristisch überprüfen zu lassen. Die
Prozessgemeinschaft ist für die meisten von ihnen die einzige Möglichkeit dazu.
Der WAV sollte jetzt endlich die Vereinbarung mit der Prozessgemeinschaft über
ein Leitverfahren unterzeichnen. "
Das Thema der
Altanschlussbeiträge beschäftigt die Region Sonnewalde seit Monaten. Nachdem der
WAV im Oktober vergangenen Jahres damit begonnen hatte, Bescheide für seit
langem vorhandene Trinkwasseranschlüsse zu versenden, brandete bei den
Grundstückseigentümern eine Welle des Protestes auf. Viele von ihnen waren und
sind von den Forderungen des WAV finanziell überfordert.
Im Gefolge von drei Informations- und
Protestveranstaltungen des VDGN bildete sich in Sonnewalde eine
Prozessgemeinschaft mit mehr als 400 Grundstückseigentümern. Gemeinsam wollen
deren Teilnehmer die verfassungsrechtlichen, kalkulatorischen und
satzungsrechtlichen Grundlagen ihrer Bescheide gerichtlich prüfen lassen. Die
Prozessgemeinschaft sichert allen Teilnehmern eine bezahlbare rechtliche
Teilhabe. Sie verringert das Prozesskostenrisiko- sowohl für die einzelnen
Grundstückseigentümer als auch für den WAV.
Durch den Druck der Prozessgemeinschaft konnte
erreicht werden, dass die Verbandsversammlung des WAV die
Widerspruchsbearbeitung stoppte und den Verbandsvorsteher beauftragte, eine
Vereinbarung über ein Leitverfahren abzuschließen. Die Anwälte beider Seiten
verhandeln hierüber seit einem halben Jahr, ohne dass der WAV sich bisher
bereitfand, die Vereinbarung zu
unterzeichnen.
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Trotz des Beschlusses des VG Cottbus vom 20.07.2011 (siehe Anlage), verschickt der WAV an willige Ratenzahler, die
einen entsprechenden Antrag teilweise schon im letzten Jahr eingereicht haben am
z.B. 26.07.2011 Bescheide über die Ratenzahlungen, also richtige Bescheide mit
einer Rechtsbehelfsbelehrung, wo der Betroffene Widerspruch einlegen müsste. Aus
meiner Sicht hätten hier einfach Ratenzahlungsvereinbarungen ausgereicht.
Folgenden Fall möchte ich hier schildern, um zu zeigen gegen wie viel
Dreistigkeit wir hier antreten:
Hatte heute Besuch von einer Bekannten aus xxxx. Sie hat heute einen Bescheid
über eine Ratenzahlung erhalten. Einen Bescheid keine Vereinbarung. Man muss
also einen Widerspruch einlegen. In diesem Bescheid stehen u.a. die Bedingungen
zu den Ratenzahlungen drin und die Aufforderung zur Eintragung einer
Grundschuld. Die betroffene junge Familie mit zwei Kindern verfügt über ein
monatliches Einkommen von ca. 2000 Euro inkl. Kindergeld. Sie haben im November
2010 angeboten 50 Euro monatlich zu zahlen und mit dem Bescheid vom 26.07.2011
eine zweiseitige Zinsberechnung erhalten. Der eigentliche Bescheid hat einen
Herstellungsbeitrag in Höhe von 3200 Euro ausgewiesen. Aufgrund des
Widerspruches gegen den Herstellungsbeitragsbescheid wurde der tatsächlich zu
zahlenden Beitrag aufgrund Korrekturen der Fläche auf ca. 2800 ,-
festgelegt.
Der Bescheid der jetzt mit Datum vom 26.07.2011 bzgl. der
Ratenzahlungen und Grundbucheintragung hatte jedoch wieder den ursprünglichen
Betrag in Höhe von 3200,- ausgewiesen. Die Zinsberechnung kam dann zum Ergebnis,
dass bei einer monatlichen Rate von 50,- die Familie ein zusätzlichen
Zinsaufwand von ca. 500,- zu tragen hätte.
Als dieser Bescheid verfasst
wurde, sollte doch der WAV gewusst haben, dass die Satzung rechtswidrig ist. Beschluss des VG Cottbus vom 20.07.2011.
Die Eltern der
jungen Familie haben auch eine Ratenzahlung beantragt und heute auch einen Brief
in der Post gehabt.
Es stellen sich die Fragen,
a) was man mit der Verschickung von weiteren
Bescheiden bewirken möchte und
b) mit welcher Dreistigkeit man wider
besseren Wissens und getroffener Aussagen am Runden Tisch man hier vorgeht
Bin der Meinung, dass diese Informationen jeder, der sich in ähnlicher
Situation befindet, haben sollte.
In diesem Sinne
Mit freundlichen Grüßen
Enrico Reiche
als Ortsbeirat von Frankena vom
Runden Tisch Wasser21